Barrierefreiheitserklärung

Der Kreis Warendorf ist bemüht, seine Website www.kreis-waf.team im Einklang mit der BITV NRW (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen) sowie des BGG NRW (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kreis-waf.team und entspricht den Vorgaben des §4 BITV NRW.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.kreis-waf.team ist mit den Anforderungen gemäß der BITV NRW zurzeit nur teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Farbkontraste auf der Website
    Die derzeit verwendeten Farbkontraste auf unserer Website erfüllen noch nicht in allen Bereichen die Anforderungen der Barrierefreiheit. Wir arbeiten aktuell an einer Überarbeitung des Farbkonzepts, um die Lesbarkeit für alle Nutzer*innen zu verbessern.
  • In die Website eingebundene Videos
    Bereits vorhandene Videos wurden größtenteils ohne Untertitel o.ä. realisiert.
  • In die Website eingebundenes Kartenmaterial
    Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
  • Redaktionelle Inhalte
    Aufgrund der Komplexität der Inhalte ist eine einfache Sprachgestaltung nicht immer möglich. Auch verwandte Grafiken oder Tabellen sind unter Umständen nicht barrierefrei.
  • Informationen zum Inhalt und zur Navigation der Website in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache
    Der Kreis Warendorf arbeitet daran, diese Darstellungsform für die genannten Inhalte anzubieten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.08.2025 erstellt und wird regelmäßig überprüft.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde auf Grundlage eines am 28.08.2025 durchgeführten Selbsttests (https://bik-fuer-alle.de/easy-checks.html) erstellt. 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf der Website www.kreis-viersen.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte benutzen Sie dafür unser Rückmeldeformular. 

Sie können uns auch telefonisch unter der nachfolgenden Rufnummer kontaktieren: 02581 53-0

Durchsetzungsverfahren

Sollte nach Kontaktaufnahme zu oben genannter Stelle keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Ombudsstelle nach § 10d BGG NRW wenden. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 BGG NRW zugeordnet.

Aufgabe der Ombudsstelle ist es, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Einigung zu unterstützen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle und zum Ombudsverfahren finden Sie unter https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik. Sie können die Ombudsstelle unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de auch direkt anschreiben.

Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den folgenden Antrag aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle. Den Antrag können Sie als barrierefreie und beschreibbare PDF-Datei ebenfalls auf der Seite https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik herunterladen.