Deine Zukunft, Deine Chancen, Dein Studium beim Kreis Warendorf!

Starte dein Duales Studium beim Kreis Warendorf und gestalte Deine berufliche Zukunft! In der allgemeinen Verwaltung oder sozialen Arbeit kannst Du selbst entscheiden, wie Du Dein Studium mit praxisnahen Erfahrungen füllst. Du wirst Teil eines Teams, das durch Zusammenarbeit und Engagement für die Region vereint ist. Mit Deinem dualen Studium legst Du den Grundstein für eine sinnstiftende Karriere, die sowohl Dich als auch unsere Gemeinschaft voranbringt.

Deine Studienmöglichkeiten

Im Dualen Studium der Allgemeinen Verwaltung beim Kreis Warendorf erlernst du die Grundlagen der Verwaltungspraxis und übernimmst während deiner Ausbildung unter der Anleitung von erfahrenen Kollegen verantwortungsvolle Aufgaben in verschiedenen Fachbereichen wie Personalwesen, Finanzen und Ordnungsrecht. Du arbeitest in realen Projekten mit, unterstützt bei der Bearbeitung von Anträgen und der Umsetzung von Verwaltungsverfahren. Das Studium verbindet theoretische Phasen an der Hochschule mit praxisorientierten Einsätzen, sodass du nach dem Abschluss bestens auf eine Karriere im öffentlichen Dienst vorbereitet bist.

Für die Einstellung als Studierende/r [m/w/d] im Dualen Studium – Allgemeine Verwaltung (Bachelor of Laws) ist folgender Schulabschluss notwendig:

  • Abitur oder die uneingeschränkte Fachhochschulreife.

Darüber hinaus erhöhen folgende Anforderungen Deine Chancen:

  • Gute Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik,
  • Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Flexibilität und eine hohe Lernbereitschaft,
  • Teamfähigkeit und Freude am Umgang mit Menschen.

Da es sich um eine Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf handelt, sind darüber hinaus folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Du darfst am Stichtag (01.09.) nicht älter als 38 Jahre alt sein (im Übrigen gelten die laufbahnrechtlichen Altersgrenzen gem. § 14 LBG NRW).
  • Du musst die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines EU-Mitgliedstaates oder die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen.
  • Dein Führungszeugnis darf keine Eintragungen enthalten.

Das Duales Studium – Allgemeine Verwaltung (Bachelor of Laws) [m/w/d] beginnt jeweils am 01. September und dauert drei Jahre. Innerhalb des Studiums wechseln sich theoretische und fachpraktische Studienabschnitte ab.

In der praktischen Ausbildung lernst Du vier unterschiedliche Praxisstationen aus den Bereichen Finanzen, Personal, Ordnungsverwaltung und Leistungsverwaltung kennen.

Dein Studium absolvierst Du an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW in Münster. Der Schwerpunkt liegt hier auf juristischen Fächern (60 %), aber auch betriebswirtschaftliche und sozialwissenschaftliche Kenntnisse werden vermittelt.

Dein Gehalt
Während des Studiums erhältst Du Anwärterbezüge in Höhe von 1.405,68 €. Wenn Du verheiratet bist oder ein / mehrere Kinder hast, erhöhen sich Deine Bezüge.
Dazu werden Dir auf Antrag vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 € gezahlt. Du hast einen Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr.

Deine Perspektive nach der Ausbildung
Die Absolventinnen und Absolventen [m/w/d] des Dualen Studiums – Allgemeine Verwaltung werden in der Kreisverwaltung Warendorf nach der Ausbildung in der Regel als Fachkräfte eingesetzt. Der Einsatz kann in allen Ämtern der Kreisverwaltung Warendorf erfolgen.

In der Ausbildung lernst Du unterschiedliche Ämter der Kreisverwaltung Warendorf kennen. Darauf aufbauend versuchen wir, einen möglichst passgenauen Einsatz nach der Ausbildung für Dich zu finden.

Du möchtest ein Duales Studium – Allgemeine Verwaltung absolvieren, aber auch genug Zeit für dein Privatleben haben? Bei der Kreisverwaltung Warendorf bieten wir das Studium (Bachelor of Laws) [m/w/d] im Teilzeitmodell an, um dir eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu ermöglichen. Du kombinierst Theorie und Praxis und wirst gleichzeitig auf die Beamtenlaufbahn im Ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 im nichttechnischen Verwaltungsdienst vorbereitet. Starte flexibel in eine sichere und vielseitige Karriere!

Das Konzept des Teilzeitstudiums richtet sich in erster Linie an:

  • Studierende [m/w/d] mit Kindern,
  • Studierende [m/w/d] mit pflegebedürftigen Angehörigen sowie
  • Schwerberhinderte [m/w/d].

Für die Einstellung als Studierende/r [m/w/d] im Dualen Studium – Allgemeine Verwaltung (Bachelor of Laws) ist folgender Schulabschluss notwendig:

  • Abitur oder die uneingeschränkte Fachhochschulreife.

Darüber hinaus erhöhen folgende Anforderungen Deine Chancen:

  • Gute Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik,
  • Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Flexibilität und eine hohe Lernbereitschaft,
  • Teamfähigkeit und Freude am Umgang mit Menschen.

Da es sich um eine Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf handelt, sind darüber hinaus folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Du darfst am Stichtag (01.09.) nicht älter als 38 Jahre alt sein (im Übrigen gelten die laufbahnrechtlichen Altersgrenzen gem. § 14 LBG NRW).
  • Du musst die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines EU-Mitgliedstaates oder die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen.
  • Dein Führungszeugnis darf keine Eintragungen enthalten.

Das Duales Studium – Allgemeine Verwaltung (Bachelor of Laws) [m/w/d] beginnt jeweils am 01. September und dauert vier Jahre. Innerhalb des Studiums wechseln sich theoretische und fachpraktische Studienabschnitte ab.

In der praktischen Ausbildung lernst Du vier unterschiedliche Praxisstationen aus den Bereichen Finanzen, Personal, Ordnungsverwaltung und Leistungsverwaltung kennen.

Dein Studium absolvierst Du an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW in Münster. Der Schwerpunkt liegt hier auf juristischen Fächern (60 %), aber auch betriebswirtschaftliche und sozialwissenschaftliche Kenntnisse werden vermittelt. 

Dein Gehalt
Während des Studiums erhältst Du Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.055,00 €. Wenn Du verheiratet bist oder ein / mehrere Kinder hast, erhöhen sich Deine Bezüge.
Dazu werden Dir auf Antrag vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 € gezahlt. Du hast einen Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr.

Deine Perspektive nach der Ausbildung
Die Absolventinnen und Absolventen [m/w/d] des Dualen Studiums – Allgemeine Verwaltung werden in der Kreisverwaltung Warendorf nach der Ausbildung in der Regel als Fachkräfte eingesetzt. Der Einsatz kann in allen Ämtern der Kreisverwaltung Warendorf erfolgen.

In der Ausbildung lernst Du unterschiedliche Ämter der Kreisverwaltung Warendorf kennen. Darauf aufbauend versuchen wir, einen möglichst passgenauen Einsatz nach der Ausbildung für Dich zu finden.

Du möchtest „Soziale Arbeit“ studieren und gleichzeitig wertvolle Praxiserfahrung im Jugendamt sammeln? Mit dem Dualen Studium kombinierst du fundierte Theorie mit direkter Anwendung im Berufsalltag. Von Anfang an bist du mitten im Geschehen, unterstützt Familien, Kinder und Jugendliche, berätst in schwierigen Lebenslagen und setzt dein Wissen gezielt ein. So bereitest du dich optimal auf eine verantwortungsvolle Karriere im Jugendamt vor – mit Sicherheit, Perspektive und echtem Mehrwert für die Gesellschaft!

Für die Einstellung als Studierende/r [m/w/d] im Dualen Studium – Soziale Arbeit (Bachelor of Arts) ist folgender Schulabschluss notwendig:

  • Abitur/Allgemeine Hochschulreife,
  • fachgebundene Hochschulreife oder
  • Fachhochschulreife

Wünschenswert ist ein Vorpraktikum von drei Monaten im sozialen Bereich, z. B. in sozialen Diensten oder Einrichtungen von anerkannten oder ihnen gleichgestellten Trägern im Sozialwesen. Das ist aber keine Pflicht!

Darüber hinaus erhöhen folgende Anforderungen Deine Chancen:

  • Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Flexibilität und eine hohe Lernbereitschaft,
  • gute Kommunikationsfähigkeiten,
  • Teamfähigkeit und Freude am Umgang mit Menschen.

Das Duales Studium – Soziale Arbeit (Bachelor of Arts) [m/w/d] beginnt jeweils am 01. September und dauert 3,5 Jahre. Das Studium findet an der FH Münster statt.

Theorie und Praxis wechseln sich in Deinem Studium ab. Zu Beginn des Studiums bist du an drei Tagen in der Woche an der Hochschule, das wird im Verlauf des Studiums weniger und die praktischen Anteile nehmen zu.

Deine fachpraktischen Studienabschnitte absolvierst Du im Amt für Jugend und Bildung der Kreisverwaltung Warendorf als Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Das Amt für Jugend und Bildung hat folgende Aufgabenbereiche:

  • Allgemeiner Sozialer Dienst
  • Hilfen zur Erziehung
  • Jugendgerichtshilfe
  • Jugendarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  • Adoptions- und Pflegekinderdienst

Dein Gehalt
Während des Studiums erhältst Du monatlich 1.400,00 €. Dazu werden Dir auf Antrag vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 € gezahlt.
Du hast einen Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr.

Deine Perspektive nach der Ausbildung

Die Absolventinnen und Absolventen [m/w/d] des Dualen Studiums – Soziale Arbeit werden in der Kreisverwaltung Warendorf nach der Ausbildung in der Regel als Fachkräfte im Amt für Jugend und Bildung eingesetzt.

Du interessierst Dich für Vermessung und möchtest Theorie mit Praxis verbinden? Das Studium Vermessung (B. Eng.) im Modell Vollzeit Plus an der Hochschule Bochum bietet Dir genau das!

Neben dem Vollzeitstudium sammelst Du wertvolle Praxiserfahrung bei einem öffentlichen Arbeitgeber. Du lernst moderne Vermessungstechnik, Geoinformation und Katasterwesen kennen – ideal für Deine Zukunft beim Kreis Warendorf. Und nebenbei qualifizierst Du Dich noch für die Beamtenlaufbahn. Starte jetzt Deine Karriere mit besten Perspektiven!

Für die Einstellung als Studierende/r [m/w/d] im Dualen Studium – Vermessungsingenieurwesen (B. Eng.) [m/w/d] ist folgender Schulabschluss notwendig:

  • Abitur oder die uneingeschränkte Fachhochschulreife.

Darüber hinaus erhöhen folgende Anforderungen Deine Chancen:

  • Logisches Denken und Spaß an Mathematik,
  • Interesse an Naturwissenschaften und Verwaltungsaufgaben,
  • Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Flexibilität und eine hohe Lernbereitschaft,
  • Teamfähigkeit und Freude am Umgang mit Menschen.

Da es sich um eine Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf handelt, sind darüber hinaus folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Du darfst am Stichtag (01.09.) nicht älter als 38 Jahre alt sein (im Übrigen gelten die laufbahnrechtlichen Altersgrenzen gem. § 14 LBG NRW).
  • Du musst die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines EU-Mitgliedstaates oder die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen.
  • Dein Führungszeugnis darf keine Eintragungen enthalten.

Das Duale Studium beginnt am 01. September eines Jahres. Zuvor absolvierst Du bereits ein vierwöchiges Praktikum bei uns.

In den Semestern studierst Du in Vollzeit an der Hochschule Bochum. Die Semesterferien verbringst Du bei der Kreisverwaltung Warendorf, um praktische Erfahrungen zu sammeln und diese im Semester wieder im Studium einbringen zu können. Du erhältst umfassende Einblicke in die Welt der Vermessung und bist dabei direkt Teil unseres Teams.

 Dein Gehalt
Während des Studiums erhältst Du Anwärterbezüge in Höhe von 1.405,68 €. Wenn Du verheiratet bist oder ein / mehrere Kinder hast, erhöhen sich Deine Bezüge. Hinzu kommen noch 70 % der Anwärterbezüge als Anwärtersonderzuschläge.

Dazu werden Dir auf Antrag vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 € gezahlt. Du hast einen Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr.

Deine Perspektive nach der Ausbildung
Nach dem erfolgreichen Abschluss Deines Studiums wirst Du in der Regel als Vermessungsingenieur/in [m/w/d] im Amt für Geoinformation und Kataster des Kreises Warendorf eingesetzt.

Du interessierst dich für IT und Verwaltung und möchtest Theorie und Praxis optimal verbinden? Dann ist das Duale Studium Verwaltungsinformatik (Bachelor of Arts) [m/w/d] bei der Kreisverwaltung Warendorf genau das Richtige für dich!

In diesem Vollzeitstudium lernst du, wie moderne IT-Lösungen die öffentliche Verwaltung effizienter machen. Du verbindest Informatik mit Verwaltungswissen und arbeitest an digitalen Zukunftsprojekten. Gleichzeitig bist du im Beamtenverhältnis und startest eine sichere Karriere mit besten Entwicklungsmöglichkeiten.

Starte jetzt durch – mit einem Studium, das Verwaltung digital gestaltet!

Für die Einstellung als Studierende/r [m/w/d] im Dualen Studium – Verwaltungsinformatik (Bachelor of Laws) ist folgender Schulabschluss notwendig:

  • Abitur oder die uneingeschränkte Fachhochschulreife.

Darüber hinaus erhöhen folgende Anforderungen Deine Chancen:

  • Gute Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik,
  • Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Flexibilität und eine hohe Lernbereitschaft,
  • Teamfähigkeit und Freude am Umgang mit Menschen.

Da es sich um eine Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf handelt, sind darüber hinaus folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Du darfst am Stichtag (01.09.) nicht älter als 38 Jahre alt sein (im Übrigen gelten die laufbahnrechtlichen Altersgrenzen gem. § 14 LBG NRW).
  • Du musst die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines EU-Mitgliedstaates oder die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen.
  • Dein Führungszeugnis darf keine Eintragungen enthalten.

Das Duale Studium – Verwaltungsinformatik (Bachelor of Arts) beginnt jeweils am 01. September und dauert drei Jahre. Innerhalb des Studiums gibt es unterschiedliche Studienabschnitte. Du hast theoretische Studienabschnitte an der HSPV NRW, fachpraktische Studienabschnitte bei der Kreisverwaltung Warendorf, eine Projektphase sowie eine Phase zur Erstellung Deiner Bachelorthesis. Du hast fünf fachpraktische Studienabschnitte in der Kreisverwaltung Warendorf. Hauptsächlich absolvierst du diese im Amt für Informationstechnik und Digitalisierung.

Die Verteilung der Praxisabschnitte erfolgt zu Beginn der Ausbildung für jeden Studierenden [m/w/d] individuell. Als Studierender [m/w/d] erhältst Du Deinen Ausbildungsplan, sodass Du jederzeit weißt, in welchem Amt Du Deine Ausbildung absolvierst.

Dein Gehalt
Während des Studiums erhältst Du Anwärterbezüge in Höhe von 1.405,68 €. Wenn Du verheiratet bist oder ein / mehrere Kinder hast, erhöhen sich Deine Bezüge.
Dazu werden Dir auf Antrag vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 € gezahlt. Du hast einen Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr.

Deine Perspektive nach der Ausbildung
Nach dem Dualen Studium – Verwaltungsinformatik wirst Du in der Regel im Amt für Informationstechnik und Digitalisierung in der Kreisverwaltung Warendorf eingesetzt.

Du interessierst dich für IT und Verwaltung? Dann ist das Duale Studium „Verwaltungsinformatik – E-Government“ (B.Sc.) an der Hochschule Rhein-Waal genau das Richtige für dich! In acht Semestern lernst du, wie IT-Lösungen Verwaltungsprozesse optimieren. Nach zwei Theorie-Semestern folgt eine Praxisphase in einer Behörde. Danach vertiefst du dein Wissen und schließt mit der Bachelorarbeit ab. Starte deine Karriere in der digitalen Verwaltung!

Für die Einstellung als Studierende/r [m/w/d] im Dualen Studium – Verwaltungsinformatik (Bachelor of Laws) ist folgender Schulabschluss notwendig:

  • Abitur oder die uneingeschränkte Fachhochschulreife.

Darüber hinaus erhöhen folgende Anforderungen Deine Chancen:

  • Logisches Denken und Spaß an Mathematik,
  • Gutes Englisch,
  • Spaß an Programmierung,
  • Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Flexibilität und eine hohe Lernbereitschaft,
  • Teamfähigkeit und Freude am Umgang mit Menschen.

Da es sich um eine Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf handelt, sind darüber hinaus folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Du darfst am Stichtag (01.09.) nicht älter als 38 Jahre alt sein (im Übrigen gelten die laufbahnrechtlichen Altersgrenzen gem. § 14 LBG NRW).
  • Du musst die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines EU-Mitgliedstaates oder die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen.
  • Dein Führungszeugnis darf keine Eintragungen enthalten.

Das Duale Studium – Verwaltungsinformatik (B. Sc.) [m/w/d] beginnt jeweils am 01. September und dauert vier Jahre. Das Studium findet an der Hochschule Rhein-Waal statt.

Während der ersten beiden Semester studierst Du in Vollzeit an der Hochschule in Kamp-Lintfort. Im dritten und vierten Semester findet die einjährige „Praxisphase“ bei der Kreisverwaltung Warendorf statt. Hierdurch kannst Du das an der Hochschule erworbene Fachwissen praxisnah in Deinem zukünftigen Arbeitsumfeld anzuwenden.

Anschließend bist Du wieder im Studium an der Hochschule und kannst die praktischen Erfahrungen in das Studium einbringen. Während der Semesterferien kommst Du in die Behörde zurück.

Dein Gehalt
Während des Studiums erhältst Du Anwärterbezüge in Höhe von 1.405,68 €. Wenn Du verheiratet bist oder ein / mehrere Kinder hast, erhöhen sich Deine Bezüge.
Dazu werden Dir auf Antrag vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 € gezahlt. Du hast einen Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr. 

Deine Perspektive nach der Ausbildung
Nach dem Dualen Studium – Verwaltungsinformatik wirst Du in der Regel im Amt für Informationstechnik und Digitalisierung in der Kreisverwaltung Warendorf eingesetzt.

Unser Team Ausbildung

Was unser Ausbildungs-Team verbindet, ist die Leidenschaft, Dich auf Deinem Weg als Nachwuchskraft zu fördern. Wir bieten Dir spannende Perspektiven und begleiten Dich mit Engagement und Erfahrung auf Deinem Karriereweg beim Kreis Warendorf. Wir freuen uns auf Deine Fragen!